Kommentar zum Patientenrechtegesetz

Protektive Dokumentation

Matthias WallenfelsVon Matthias Wallenfels Veröffentlicht:

Mit dem Neujahrstag vollzieht sich ein Paradigmenwechsel in Sachen ärztliche Behandlungsfehler.

Denn das Patientenrechtegesetz, das zum 1. Januar 2013 in Kraft tritt, sieht für eine Reihe von strittigen Fällen ärztlicher Kunst die Beweislastumkehr vor. Dann müssen betroffene Ärzte beim Vorwurf eines Kunstfehlers vor Gericht darlegen, dass sie alles richtig gemacht haben.

Die Sache hat einen Haken: Selbst Juristen vertreten inkongruente Ansichten dazu, wenn sie gefragt werden, für welche Fälle ärztlicher Fehler die Beweislastumkehr denn wirklich greifen wird.

Sind sich schon die Juristen als Fachleute nicht einig, so gebietet es sich für niedergelassene Ärzte erst recht, sich auf den Worst Case in der Praxis vorzubereiten und - protektiv - auf eine geeignete Abwehr- respektive Verteidigungsstrategie zu setzen.

Der Schlüssel dazu liegt in der detaillierten und vor allem vollständigen Dokumentation aller potenziell fallrelevanten Einzelheiten der Behandlung in der Patientenakte.

Wird diese elektronisch in der Praxis-EDV geführt, lassen sich alle wichtigen Daten im Fall der Fälle schnell aufbereiten. Zur Sicherheit sollten diese Daten dann auch über die gesamte Verjährungsfrist von 30 Jahren aufbewahrt werden.

Lesen Sie dazu auch: Patientenrechte: So wirkt sich das neue Gesetz auf Ärzte aus

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Kommentar

GOÄneu: Jetzt muss Frau Warken auch liefern

Kammerstatistik

Mehr als 2.000 ausländische Ärzte arbeiten in Thüringen

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)

Übersicht

Eine Agenda für Seltene Erkrankungen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)
Shared Decision Making ist gerade bei der Diagnostik und Therapie seltener Erkrankungen ein wichtiges Versorgungsprinzip. (Symbolbild mit Fotomodellen)

© Pixel-Shot / stock.adobe.com

Seltene Erkrankungen

Was auch Patienten tun können

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Flüssigbiopsie im Test

Pankreaskrebs: Früherkennung in Sicht?

Lesetipps
Virtuelle Checkboxen

© chinnarach / stock.adobe.com

Praxisführung

So profitieren Praxisteams von Qualitätsmanagement