Direkt zum Inhaltsbereich

Kommentar zum Patientenrechtegesetz

Protektive Dokumentation

Matthias WallenfelsVon Matthias Wallenfels Veröffentlicht:

Mit dem Neujahrstag vollzieht sich ein Paradigmenwechsel in Sachen ärztliche Behandlungsfehler.

Denn das Patientenrechtegesetz, das zum 1. Januar 2013 in Kraft tritt, sieht für eine Reihe von strittigen Fällen ärztlicher Kunst die Beweislastumkehr vor. Dann müssen betroffene Ärzte beim Vorwurf eines Kunstfehlers vor Gericht darlegen, dass sie alles richtig gemacht haben.

Die Sache hat einen Haken: Selbst Juristen vertreten inkongruente Ansichten dazu, wenn sie gefragt werden, für welche Fälle ärztlicher Fehler die Beweislastumkehr denn wirklich greifen wird.

Sind sich schon die Juristen als Fachleute nicht einig, so gebietet es sich für niedergelassene Ärzte erst recht, sich auf den Worst Case in der Praxis vorzubereiten und - protektiv - auf eine geeignete Abwehr- respektive Verteidigungsstrategie zu setzen.

Der Schlüssel dazu liegt in der detaillierten und vor allem vollständigen Dokumentation aller potenziell fallrelevanten Einzelheiten der Behandlung in der Patientenakte.

Wird diese elektronisch in der Praxis-EDV geführt, lassen sich alle wichtigen Daten im Fall der Fälle schnell aufbereiten. Zur Sicherheit sollten diese Daten dann auch über die gesamte Verjährungsfrist von 30 Jahren aufbewahrt werden.

Lesen Sie dazu auch: Patientenrechte: So wirkt sich das neue Gesetz auf Ärzte aus

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Änderungsantrag beschlossen

Bundestag verschärft Terminmeldepflicht für Praxen

Kommentare
Sonderberichte zum Thema

Übersicht

Eine Agenda für Seltene Erkrankungen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)
Shared Decision Making ist gerade bei der Diagnostik und Therapie seltener Erkrankungen ein wichtiges Versorgungsprinzip. (Symbolbild mit Fotomodellen)

© Pixel-Shot / stock.adobe.com

Seltene Erkrankungen

Was auch Patienten tun können

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)

Kampf dem Zervixkarzinom

Ärzte sind sich einig: eine Impfung schützt!

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Vision Zero e.V.
Vorteile des Logins

Mit unserem kostenloses Login erhalten Ärztinnen und Ärzte, Medizinstudierende sowie Fachkräfte im Gesundheitswesen vollen Zugriff auf unsere medizinischen und praxisrelevanten Inhalte.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

„ÄrzteTag“-Podcast

Wie können Ärzte Einsamkeit erkennen und ansprechen, Professor Adli?

Lesetipps
Rote Beete Wurzel, rote Beete Würfel, rote Beete Scheiben und rote Beete Saft.

© Daniel Vincek / stock.adobe.com

Fallbericht

Eine fast fatale Gemüse-Überdosis

Ausgestreckte Hand gegenüber einer Impfspritze.

© anyaivanova / Getty Images / iStock

Überprüft

5 Mythen übers Impfen im Faktencheck

Lipoprotein(a)-Partikel

© Juan Gärtner / stock.adobe.com

Cholesterin

Intensive LDL-Senkung bei hohem Lp(a): Warum das schwierig werden kann