Urteil zur Aufklärungspflicht
Der Bundesgerichtshof hat kürzlich mit einem Leiturteil zur Aufklärungspflicht den Ärzten den Rücken gestärkt - der Fall stammt aber aus einer Zeit vor dem seit März 2013 geltenden Patientenrechtegesetz. Gilt der Spruch jetzt auch für die neue Rechtslage? Einiges spricht dafür.