Im Streit um ärztliche Aufklärungsgespräche stoßen oft zwei grundlegend verschiedenartige Interessen aufeinander: Der Alltag der Mediziner und teils schwere Einzelschicksale.
Der BGH hat ein Leiturteil zum Streit um Inhalte des ärztlichen Aufklärungsgesprächs gefällt. Die Richter urteilen: Im Zweifel sollen die Gerichte den Ärzten eher glauben als den Patienten.
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) stehen zu Unrecht am Pranger der Medien und Kassen. Davon geht zumindest die frauenärztliche Berufsgenossenschaft GenoGyn aus.