Kliniken müssen Patienten nicht die Anschrift ihrer Ärzte mitteilen. Auch wenn der Patient von dem Arzt Schadenersatz einklagen will, reicht der Name aus, urteilte der Bundesgerichtshof.
Patienten erhalten im GBA sehr viel Gehör - auch wenn ihre Vertreter über kein Wahlrecht verfügen. Das hat der einstige GBA-Chef Dr. Rainer Hess auf dem BMC-Kongress betont.