BGH-Urteil

Klinik muss private Arztanschrift nicht mitteilen

Veröffentlicht:

KARLSRUHE. Kliniken müssen Patienten nicht die Anschrift ihrer Ärzte mitteilen. Auch wenn der Patient von dem Arzt Schadenersatz einklagen will, reicht der Name aus, urteilte der Bundesgerichtshof.

Patienten hätten zwar Anspruch auf Einsicht in die Behandlungsunterlagen, und die Klinik müsse hier auch die Namen der behandelnden Ärzte mitteilen. Die Privatanschrift aber gehöre zu deren persönlichen Daten.

Klinikärzte würden sie in ihrer Rolle als Arbeitnehmer überlassen. Entsprechend gebiete der Datenschutz, dass die Klinik sie nur zu Arbeitgeberzwecken verwendet. Zudem könne die Klage auch unter der Anschrift der Klinik zugestellt werden. (mwo)

Az.: VI ZR 137/14

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Sonderberichte zum Thema

Übersicht

Eine Agenda für Seltene Erkrankungen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)
Shared Decision Making ist gerade bei der Diagnostik und Therapie seltener Erkrankungen ein wichtiges Versorgungsprinzip. (Symbolbild mit Fotomodellen)

© Pixel-Shot / stock.adobe.com

Seltene Erkrankungen

Was auch Patienten tun können

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)

Kampf dem Zervixkarzinom

Ärzte sind sich einig: eine Impfung schützt!

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Vision Zero e.V.
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Krebs in Deutschland

Bei zwei Krebsarten nahm die Sterblichkeit am stärksten ab

Lesetipps
Die Luftbelastung in Innenräumen mit Reinigungsprodukten betrifft jede Person. Sie beeinflusst unsere Lungenfunktion, und das lebenslang. Diese Gefahr wird unterschätzt. So die Meinung einer Pneumologin aus Italien.

© natali_mis / stock.adobe.com

Verschmutzte Luft

Was Reinigungsmittel in der Lunge anrichten können