Sind die Installationen der Telematikinfrastruktur nicht immer so fachmännisch ausgeführt wie sie sein sollten? Die gematik nimmt entsprechende Sorgen von Ärzten ernst.
Ärzte müssen die Patientenaufklärung verständlich gestalten - und 'den allgemeinen Sprachgebrauch' nutzen, urteilte der Bundesgerichtshof. So streng wie beim Beipackzettel muss die Formulierung also nicht geregelt sein.