Der Koalitionsvertrag enthält aus Sicht der Nachwuchsmediziner gute Ansätze zu einer Verbesserung der medizinischen Ausbildung.

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Kolumne „Hörsaalgeflüster“

Medizinstudierende beim Ärztetag: Für die Ausbildung von morgen

Das Sammeln von Fortbildungspunkten allein reicht nicht aus. Vielmehr müssen die entsprechenden Bescheinigungen auch rechtzeitig innerhalb der jeweiligen Fünfjahresfrist bei der KV eingereicht werden, urteilte das Sozialgericht Düsseldorf.

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Sozialgericht Düsseldorf

Gericht: Ärzte müssen Fortbildungspunkte auch rechtzeitig einreichen