15 Minuten sollen Rettungsassistenten und Notärzte maximal zum Einsatzort brauchen, und zwar in 95 Prozent der Fälle. Diese sogenannte doppelte Hilfsfrist ist bei Notärzten im Jahr 2011 in sieben von 37 Rettugnsdienstbereichen in Baden-Württemberg erreicht worden.

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Tatütata zur Klinik

Bremse für Fehlfahrten