Die AOK Baden-Württemberg ermöglicht mit Partnern seit fünf Jahre eine intensive ambulante Begleitung von Kindern mit schweren psychischen Störungen. Erneute Einweisungen sollen so verhindert werden.
Ein Landessozialgericht hat Beschwerden von Ärzten wegen der geltenden TI-Finanzierung zurückgewiesen. Der Vorsitzende des Ärztebunds MEDI hat bereits angekündigt, die Sache zum Bundessozialgericht bringen zu wollen.