Die Telematik-Infrastruktur kostet die Arztpraxen nicht nur Geld, sondern auch Zeit und Nerven. Finanziert wird die Einrichtung mit Pauschalen, das hat nun auch das LSG Stuttgart bestätigt.

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Urteil des Landessozialgerichts

Landessozialgericht weist Klage gegen pauschale TI-Kostenerstattung ab