Beim Landgericht (LG) München I wird es in einem Verfahren wegen des Todes eines 63-jährigen Patienten möglicherweise einen Vergleich geben. Das teilte das LG auf Anfrage mit. Medienberichten zufolge war der Mann 2011 im Zusammenhang mit einer Elektrokrampftherapie (EKT) an einer Münchner Klinik gestorben.