Die Forderung des Sachverständigenrates im Gesundheitswesen, die KVen sollten in Gebieten mit 200 Prozent Versorgungsgrad und mehr Arztpraxen aufkaufen müssen, hat den Bundesverband Niedergelassener Chirurgen (BNC) auf den Plan gerufen.
Kehrtwende beim Gemeinsamen Bundesausschus: Dass die Institutsambulanzen pauschal in die Bedarfsplanung einbezogen werden sollen, ist eigentlich beschlossen. Jetzt will das Gremium doch genauer hinschauen.
Ordenlich Sprengstoff haben die Gesundheitsweisen in ihr Gutachten gesteckt: Ab 200 Prozent Versorgungsgrad sollen KVen Arztsitze aufkaufen, wird dort empfohlen. Werden Praxen bald zwangsweise dichtgemacht?
Um langfristig eine flächendeckende ambulante Versorgung sicherzustellen, müssen die Krankenkassen die Weiterbildungsassistenten in den Praxen der niedergelassenen Ärzte fördern.