Sozialgericht Marburg Terminservicestellen begründen keine Sonderbedarfszulassung Die Einrichtung von Terminservicestellen führt nicht automatisch zu Sonderbedarfszulassungen, so das Sozialgericht Marburg. Mit seinem Urteil wies das Gericht das Ansinnen eines Orthopäden ab. 19.04.2017
© xalanx / fotolia.com RheumaPatienten müssen zu lange auf Erstkontakt wartenDie Zahl der Rheumatologen muss sich verdoppeln, sagt die Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie. Dafür müsse auch die Ausbildung reformiert werden.20.04.2017