© lenetsnikolai / stock.adobe.com Landessozialgericht Berlin-BrandenburgUrteil: Für Sonderbedarfszulassung zählt der Einzugsbereich der PraxisFür eine Sonderbedarfszulassung müssen die Zulassungsgremien den Einzugsbereich der betroffenen Praxis genau prüfen, so das Landessozialgericht in Potsdam. 08.05.2025