© P. Atkins / Fotolia.com ArbeitsmedizinKaum Interesse an WunschvorsorgeSeit Herbst 2013 gelten für die arbeitsmedizinische Vorsorge neue Spielregeln. Doch während sich der Datenschutz für die Beschäftigten tatsächlich verbessert hat, nutzen nur wenige ihr Recht auf die vom Betrieb zu zahlende Wunschvorsorge.14.07.2015