Landessozialgericht Hessen
Will ein Arbeitnehmer seine Atemwegserkrankung wegen einer jahrelangen Belastung durch Tonerpartikel – wie zum Beispiel aus Laserdruckern und Kopiergeräten – am Arbeitsplatz als Berufskrankheit anerkennen lassen, muss er die berufliche Ursache der Krankheit mit einem arbeitsplatzbezogenen Inha