© Shutter2U / stock.adobe.com UnfallversicherungCorona-Infektion kann doch ein Arbeitsunfall seinEine SARS-CoV-2-Infektion am Arbeitsplatz kann als Arbeitsunfall anerkannt werden – dem steht nun nichts mehr im Wege, berichtet die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. Wichtig: Das D-Arzt-Verfahren entfällt – theoretisch.30.07.2020