Unfallversicherung
Corona-Infektion kann doch ein Arbeitsunfall sein
Eine SARS-CoV-2-Infektion am Arbeitsplatz kann als Arbeitsunfall anerkannt werden – dem steht nun nichts mehr im Wege, berichtet die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. Wichtig: Das D-Arzt-Verfahren entfällt – theoretisch.