Datenschutz Kelber: Arbeitgeber muss konkreten Impfstatus doch gar nicht kennen Räumt die Koalition Arbeitgebern das Recht ein, den Corona-Impfstatus in ihrer Belegschaft abzufragen? Wenn ja, sollte das republikweit einheitlich geregelt sein, so der Bundesdatenschutzbeauftragte. 01.09.2021