Urteil am Landessozialgericht Piks beim Betriebsarzt: Impfbeschwerden sind kein Arbeitsunfall Eine Grippeschutzimpfung beim Betriebsarzt zu bekommen, ist in manchen Unternehmen möglich. Ergeben sich danach Beschwerden, ist der Eingriff aber nicht als Arbeitsunfall zu werten, urteilt ein Landessozialgericht. 16.11.2021