Urteil am Landessozialgericht

Piks beim Betriebsarzt: Impfbeschwerden sind kein Arbeitsunfall

Eine Grippeschutzimpfung beim Betriebsarzt zu bekommen, ist in manchen Unternehmen möglich. Ergeben sich danach Beschwerden, ist der Eingriff aber nicht als Arbeitsunfall zu werten, so ein Gerichtsurteil aus Rheinland-Pfalz.

Veröffentlicht:

Düsseldorf. Kleiner Piks mit großer Wirkung? Wer sich bei seinem Arbeitgeber eine Impfung abholt, kann bei anschließend auftretenden Beschwerden nicht auf einen Arbeitsunfall pochen. Das hat das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz entschieden.

Auf das Urteil verweist die Rechtsschutzabteilung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB Rechtsschutz). Der Leiter eines Krankenhaus-Caterers ist mit seiner Klage gescheitert. Er hatte sich bei seinem Arbeitgeber eine freiwillige Schweinegrippe-Impfung abgeholt. Einige Jahre später erkrankte der Mann und führte seine Beschwerden auf die Impfung zurück. Deshalb beantragte er Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Ohne Erfolg. Dagegen ging der Arbeitnehmer juristisch vor.

Schließlich war es das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, das urteilte, dass es sich bei einer Grippeschutzimpfung nicht um einen Arbeitsunfall handelt. Es sei dabei unbedeutend, ob die Impfung vom Arbeitgeber finanziert und empfohlen wurde. Entscheidend sei vielmehr, dass die Impfung keine Pflicht gewesen sei. Allein die Vorstellung, der Arbeitnehmer komme mit der Impfung dem Wunsch des Arbeitgebers nach, sei nicht ausreichend. (dpa/tmn)

Landessozialgericht RLP, Az.: L 2 U 159/20

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Grippeschutz in der Praxis – Jetzt reinhören!

© DG FotoStock / shutterstock

Update

Neue Podcast-Folgen

Grippeschutz in der Praxis – Jetzt reinhören!

Anzeige | Viatris-Gruppe Deutschland
Herz mit aufgemalter Spritze neben Arm

© Ratana21 / shutterstock

Studie im Fokus

Herz-Kreislauf-Erkrankungen: Prävention durch Influenzaimpfung?

Anzeige | Viatris-Gruppe Deutschland
Junge Frau spricht mit einer Freundin im Bus

© skynesher | E+ | Geytty Images

Update

Impflücken bei Chronikern

Chronisch krank? Grippeimpfung kann Leben retten

Anzeige | Viatris-Gruppe Deutschland
Pneumokokken-Kinderimpfquote steigern!

© William - stock.adobe.com

Anstieg angehen:

Pneumokokken-Kinderimpfquote steigern!

Anzeige | MSD Sharp & Dohme GmbH
Familie_Strandperle_19966847.jpg; 19966847, Familie; MKC; Lizenzfrei; Strandperle; Bildnummer 19966847; Rechnungsnummer R6745624033; Lizenznehmer: MSD Sharp & Dohme GmbH, München

© Shutterstock / MKC

Impfungen

Impfstoffe – Krankheiten vorbeugen, bevor sie entstehen

Anzeige | MSD Sharp & Dohme GmbH
HPV-Impfung für Erwachsene

© syedfahadghazanfar / shutterstock

Eine Rechnung, die aufgeht!

HPV-Impfung für Erwachsene

Anzeige | MSD Sharp & Dohme GmbH
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Manchmal kommt Künstliche Intelligenz ziemlich abstrakt daher. Doch es gibt zunehmend auch konkrete Anwendungen, sogar für Arztpraxen.

© 3dkombinat - stock.adobe.com

Praxisorganisation

Mit KI zu mehr Entlastung fürs Praxisteam

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Doctolib GmbH
Abb. 1: Zeitaufwand pro Verabreichung von Natalizumab s.c. bzw. i.v.

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [9]

Familienplanung und Impfen bei Multipler Sklerose

Sondersituationen in der MS-Therapie

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Biogen GmbH, München
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Studie in Hausarztpraxen

Welche Herzgeräusche geben Anlass zur Besorgnis?

Was, wann und wie?

EGFR-mutiertes NSCLC: Was für Diagnostik und Therapie wichtig ist

Lesetipps
Ein Vorteil bei ärztlichen Patientinnen und Patienten: Die Kommunikation läuft direkter. (Motiv mit Fotomodellen)

© contrastwerkstatt / stock.adobe.com

Berufsrecht

Kollegen als Patienten? Was das fürs Honorar bedeutet