© Sherry Young / stock.adobe.com UrteilBundessozialgericht schließt Arbeitsunfall bei Impfung im Betrieb nicht ausDient eine Impfung „wesentlichen betrieblichen Zwecken“, kann ein Impfschaden möglicherweise als Arbeitsunfall gelten. Auch wenn es keine Anweisung des Arbeitgebers gegeben hat.27.06.2024