Bundessozialgericht schließt Arbeitsunfall bei Impfung im Betrieb nicht aus
Dient eine Impfung „wesentlichen betrieblichen Zwecken“, kann ein Impfschaden möglicherweise als Arbeitsunfall gelten. Auch wenn es keine Anweisung des Arbeitgebers gegeben hat.
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Ein 500.000-Euro-Regress wegen fehlender Rezeptunterschrift sorgte jüngst für Aufregung. Es gibt aber noch mehr Fehler, die für eine Praxis richtig teuer werden können. Hier sind die gefährlichsten Nachlässigkeiten.
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