Es ist wohlfeil, wenn die KBV das Bundessozialgericht wegen eines Millionenregresses schilt. Wichtiger aber wäre, die rahmenvertragliche Rechtsgrundlage anzupassen.
Vertragsärzte, die Videosprechstunden anbieten wollen, benötigen nicht nur einen von der KBV zertifizierten Anbieter. Sie müssen sich auch die Genehmigung ihrer KV einholen, mahnt die KV Sachsen.
Ob Fehlfunktion oder Cyberangriff: Bei einem IT-Schaden ist der Stress in der Praxis meistens groß. Wie Praxen mit einer Notfallkarte für einen reibungslosen Melde-Prozess und Schadensminimierung sorgen.