Kommentar
Regressurteil: Lieber nach Lösungen suchen, als Richter zu schelten
Es ist wohlfeil, wenn die KBV das Bundessozialgericht wegen eines Millionenregresses schilt. Wichtiger aber wäre, die rahmenvertragliche Rechtsgrundlage anzupassen.
Es ist wohlfeil, wenn die KBV das Bundessozialgericht wegen eines Millionenregresses schilt. Wichtiger aber wäre, die rahmenvertragliche Rechtsgrundlage anzupassen.
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