Was das unbefugte Löschen der ePA bei den Kassen angeht, ist der Prozess klar geregelt. Vor krimineller Energie scheint man nicht gefeit. Die Widerspruchsprozesse zur ePA wurden für die Krankenkassen vom GKV-Spitzenverband in Abstimmung mit der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) festgelegt.

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Elektronische Patientenakte

Sicherheitslücken bei der ePA - was sagen Ärzte und Patienten?