Wer sich wegen einer SARS-CoV-2-Infektion in Quarantäne begeben muss ist arbeitsunfähig - auch wenn die Erkrankung symptomlos verläuft. Dem Arbeitgeber steht deshalb kein Anspruch auf Erstattung der Lohnfortzahlung zu, urteilt das Bundesverwaltungsgericht.
Zum geplanten Kompetenz-Upgrade für Pflegefachkräfte werden nun Sachverständige und Verbände angehört. Vertreter der Krankenkassen finden die Befugniserweiterung gut – mahnen aber mehr Mut in der Umsetzung an.