Urteil

Bundesverwaltungsgericht: Keine Erstattung der Lohnfortzahlung für eine MFA in Corona-Quarantäne

Wer sich wegen einer SARS-CoV-2-Infektion in Quarantäne begeben muss ist arbeitsunfähig - auch wenn die Erkrankung symptomlos verläuft. Dem Arbeitgeber steht deshalb kein Anspruch auf Erstattung der Lohnfortzahlung zu, urteilt das Bundesverwaltungsgericht.

Veröffentlicht:
Wer sich wegen einer Coronainfektion in Quarantäne begeben muss ist krank - auch wenn die Infektion symptomlos verläuft. Ein Anspruch auf Erstattung der Lohnfortzahlung hat der Arbeitgeber nicht.

Wer sich wegen einer Coronainfektion in Quarantäne begeben muss ist krank - auch wenn die Infektion symptomlos verläuft. Ein Anspruch auf Erstattung der Lohnfortzahlung hat der Arbeitgeber nicht.

© Ralf Geithe / stock.adobe.com

Leipzig. Arbeitgeber und damit auch niedergelassene Ärzte bekommen keine Erstattung für die Arbeitnehmern während einer Corona-Quarantäne gezahlte Lohnfortzahlung. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag in Leipzig entschieden. Niedergelassene Ärzte selbst können nach einem weiteren Urteil für eine eigene Quarantäne nur dann eine Entschädigung bekommen, wenn sie sich haben impfen lassen.

Im ersten Fall hatte bei einer Minijobberin eines Reinigungsunternehmens ein Corona-PCR-Test positiv angeschlagen. Sie war mehrfach geimpft, und die Infektion verlief weitgehend symptomlos. Dennoch musste sie sich absondern und durfte daher nicht arbeiten. Die Arbeitgeberin zahlte den Lohn fort und klagte auf Erstattung durch den Bund. Die Minijobberin sei ja nicht „arbeitsunfähig“ gewesen, habe ihre Arbeit aber nicht von zuhause aus erledigen können.

Wie schon das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies nun auch das Bundesverwaltungsgericht die Klage ab. „Die Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus begründet einen regelwidrigen körperlichen Zustand und ist eine Krankheit“, erklärten die Leipziger Richter zur Begründung. Dabei sei die Mitarbeiterin auch dann infolge ihrer Krankheit arbeitsunfähig, wenn sie sich wegen der Infektion in häusliche Quarantäne abzusondern hat und nur deshalb ihre Arbeitsleistung nicht erbringen kann. Entsprechend hatte zuvor auch schon das Bundesarbeitsgericht entschieden.

Auch Selbständige ohne Impfschutz haben keinen Anspruch auf Entschädigung

Im zweiten Fall musste ein Selbstständiger aus Baden wegen einer Coronainfektion in Quarantäne. Sein Antrag auf Entschädigung wurde abgelehnt, weil er sich nicht habe impfen lassen.

Anders als zuvor der Verwaltungsgerichtshof Mannheim wies auch hier das Bundesverwaltungsgericht die Klage ab. Der Selbstständige habe die Möglichkeit einer Impfung gehabt, habe diese aber nicht wahrgenommen. Dass eine Impfung die Infektion nicht sicher verhindert hätte, spiele dabei keine Rolle. Allein die Möglichkeit hierfür reiche aus. (mwo)

Bundesverwaltungsgericht, Az.: 3 C 14.24 (Quarantäne Arbeitnehmerin) und 3 C 5.24 (Quarantäne ungeimpfter Selbstständiger)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Alarmierender Anstieg: Hautpilz aus dem Barbershop

© David Pereiras | iStock (Symboldbild mit Fotomodell)

Dermatomykosen

Alarmierender Anstieg: Hautpilz aus dem Barbershop

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Effektive Therapie von Nagelpilz: Canesten® EXTRA Nagelset

© Irina Tiumentseva | iStock

Onychomykosen

Effektive Therapie von Nagelpilz: Canesten® EXTRA Nagelset

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Die Chancen der Vitamin-C-Hochdosis-Therapie nutzen

© Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH

Vitamin-C-Therapie

Die Chancen der Vitamin-C-Hochdosis-Therapie nutzen

Anzeige | Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH
Medizinischer Infusions-Tropf mit buntem Hintergrund

© Trsakaoe / stock.adobe.com

Hochdosis-Therapie

Vitamin C bei Infektionen und Long-COVID

Anzeige | Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH
Maximale Vitamin-C-Blutspiegel nach oraler (blau) und parenteraler (orange) Tagesdosis-Gabe.

© Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH

Vitamin-C-Infusion

Parenterale Gabe erzielt hohe Plasmakonzentrationen an Vitamin C

Anzeige | Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: Zeitaufwand pro Verabreichung von Natalizumab s.c. bzw. i.v.

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [9]

Familienplanung und Impfen bei Multipler Sklerose

Sondersituationen in der MS-Therapie

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Biogen GmbH, München
Protest vor dem Bundestag: Die Aktionsgruppe „NichtGenesen“ positionierte im Juli auf dem Gelände vor dem Reichstagsgebäude Rollstühle und machte darauf aufmerksam, dass es in Deutschland über drei Millionen Menschen gebe, dievon einem Post-COVID-Syndrom oder Post-Vac betroffen sind.

© picture alliance / Panama Pictures | Christoph Hardt

Symposium in Berlin

Post-COVID: Das Rätsel für Ärzte und Forscher

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: vfa und Paul-Martini-Stiftung

Symposium der Paul-Martini-Stiftung

COVID-19 akut: Früher Therapiestart effektiv

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: vfa und Paul-Martini-Stiftung
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Tablette ohne aktiven Wirkstoff

Offenes Placebo könnte Lebensqualität bei Migräne verbessern

Lesetipps
Symbolhafte Darstellung von Gallensteinen

© Orawan / stock.adobe.com

Cholezystitis, Choledocholithiasis, Cholangitis

Diagnostik von Gallensteinen: So gehen Sie vor

Tetanus, Diphtherie & Pertussis: Regress-Gefahr durch Auffrischung

© Porträt: privat | Spritze: Fied

Sie fragen – Experten antworten

Tetanus, Diphtherie & Pertussis: Regress-Gefahr durch Auffrischung