Urteil
Bundesverwaltungsgericht: Keine Erstattung der Lohnfortzahlung für eine MFA in Corona-Quarantäne
Wer sich wegen einer SARS-CoV-2-Infektion in Quarantäne begeben muss ist arbeitsunfähig - auch wenn die Erkrankung symptomlos verläuft. Dem Arbeitgeber steht deshalb kein Anspruch auf Erstattung der Lohnfortzahlung zu, urteilt das Bundesverwaltungsgericht.










