AU-Bescheinigung reicht nicht aus Nach Formular-Ärger in Bremen: Prüfungsrücktritte nur mit speziellem Dokument gültig! Kranke Prüflinge melden sich in Bremen immer wieder mit einer AU-Bescheinigung ab. Der Senat stellt deshalb klar: Prüfungsrücktritte werden nur nach Vorlage eines besonderen Formulars akzeptiert. 20.01.2026