KV und Krankenkassen in Hamburg haben sich für 2016 und 2017 auf ein Honorarpaket geeinigt, das auch Besonderheiten in der ambulanten Versorgung der Metropole berücksichtigt.
Der Vorsitzende von 'Sterbehilfe Deutschland' muss sich nicht vor Gericht verantworten. Gegen einen Nervenarzt hingegen erhebt das OLG Hamburg Anklage.