Damit eine Klinik eine 24-minütige Reanimation als vollstationäre Behandlung abrechnen darf, bedarf es einer Aufnahmeentscheidung der behandelnden Ärzte oder anderer Voraussetzungen, urteilt das Landessozialgericht Essen.
Zeitarbeitende Ärzte, auch jene im Ruhestand, unterstützen die Stammbelegschaften in Kliniken, wirbt der Chef beim Dienstleister doctari Cai-Nicolas Ziegler. Er warnt vor neuen Hürden für die Leiharbeitsbranche.