Direktionsrecht des Arbeitgebers contra ärztliche Unabhängigkeit: Eine katholisch geführte Klinik darf einem angestellten Gynäkologen auch vorschreiben, was ihm in privatmedizinischer Nebentätigkeit erlaubt ist.
Pflegekräfte sollen per Gesetz mehr Befugnisse in der Versorgung erhalten und es soll zudem weniger Bürokratie geben. Ersteres sieht DKG-Vize Henriette Neumeyer positiv – letzteres drohe sich ins Gegenteil zu verkehren.
Das Gesundheitsministerium hat ganze Arbeit geleistet. Das Anpassungsgesetz für die Krankenhausreform ermöglicht weitreichende Ausnahmen für die Länder – ruft aber auch massive Kritik hervor.
Sie werden in der Nähe von Notfällen per App alarmiert und können Leben retten. Doch in den Rettungsdienstgesetzen sind diese Ersthelfer-Systeme ein blinder Fleck, wie das Beispiel Baden-Württemberg zeigt.