Bei der Versorgung von Privatpatienten können Zahnärzte nun eine zusätzliche Pauschale abrechnen, um die durch die Coronavirus-Pandemie entstehenden Mehrkosten abzurechnen. Für Ärzte anderer Fachrichtungen gilt das (noch) nicht.
Die Wirtschaftsforschungsinstitute skizzieren die Entwicklung im Krisenjahr 2020. Für die GKV wird im Folgejahr ein höherer Zusatzbeitrag von nur 0,2 Punkten prognostiziert.
Mit einer weiteren Notverordnung will Bundesgesundheitsminister Spahn die Arzneimittelversorgung durch die Corona-Krise bringen. Dabei werden etliche bisherige Regelungen zur Verordnung und Abgabe ausgesetzt.