Pflegeeinrichtungen

TK startet Zahlungen für Pflegeschutzschirm

Die Krankenkassen reichen die ersten Zahlungen im Rahmen des Pflegeschutzschirms an Einrichtungen und Betreuungsdienste aus.

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Berlin. Die Techniker Kasse hat nach eigenen Angaben die Auszahlung von Geldern an Pflegeeinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Bayern und Nordrhein-Westfalen gestartet.

Die Kasse ist für insgesamt 4300 Einrichtungen in diesen Bundesländern zuständig. Je nach Region sind unterschiedliche Pflegekassen mit der Aufgabe betreut, Gelder im Rahmen des „Pflege-Rettungsschirms“ auszuzahlen.

Das Covid-19-Krankenhausentlastungsgesetz, das der Bundestag Ende März beschlossen hat, legt fest, dass Pflegeheime, ambulante Pflegedienste und Hospize zusätzliche Aufwendungen und Mindereinnahmen geltend machen können.

Berücksichtigt werden können beispielsweise die Finanzierung zusätzlicher Schutzausrüstung und zusätzlicher Personalkosten für die ambulante und stationäre Pflege sowie der finanzielle Ausgleich von Mindereinnahmen.

Bundesweit könnten 11 .700 voll-stationäre Pflegeheime und über 15 .000 ambulante Pflegedienste Leistungen aus dem Rettungsschirm erhalten. Im Gesetzentwurf war die Bundesregierung allein bei Mehraufwendungen für Sachmittel von zehn Euro pro Monat und Pflegebedürftigem ausgegangen. Daraus würden sich für sieben Monate Mehrausgaben für die Pflegekassen in Höhe von 280 Millionen Euro ergeben. (eb)

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