Blutuntersuchung: Der SARS-CoV-2-Antikörper-Nachweis im Schnelltest ist nicht für den Gebrauch durch den Patienten vorgesehen, sondern ausschließlich für medizinisches Fachpersonal.

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Laborarzt Dr. Matthias Orth

„Anwendung von Antikörper-Schnelltests ist Körperverletzung“