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Arbeiten Ärzte in Teilberufsausübungsgemeinschaften mit einem Radiologen zusammen, so muss dieser auch auf Veranlassung von Ärzten tätig werden, die nicht Mitglied dieser Kooperation sind. Sonst könnte es sich um Zuweisung gegen Entgelt handeln.

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Gastbeitrag

Die Krux mit Radiologen in Teilgemeinschaftspraxen