Kurz vor Toresschluss regt sich noch einmal Widerstand gegen den neuen Hausarzt-EBM, so wie er bisher geplant ist. Als Dauerbaustelle erweist sich einmal mehr der Umgang mit MVZ und Berufsausübungsgemeinschaften.
Immer mehr ambulant tätige Ärzte arbeiten angestellt. Doch das Arbeitsrecht beißt sich mit manchen Regelungen für die ambulante ärztliche Tätigkeit. Rechtsanpassungen sind daher dringend nötig.
Der neue EBM bringt Hausärzte in fachübergreifenden Kooperationen in die Bredouille. Durch die Abrechnungsausschlüsse drohen saftige Honorarverluste - für jeden vierten Patienten.