© Tyler Olson / Stock.Adobe.com Landessozialgericht„Honorarärzte“ im MVZ sind nicht selbstständig tätigLSG Potsdam stärkt die Sozialversicherungspflicht: Ärzte, die in ein MVZ eingegliedert sind, sind auch sozialversicherungspflichtig. Eigenverantwortliches Handeln belegt nicht die Selbstständigkeit.27.04.2020