Landessozialgericht
„Honorarärzte“ im MVZ sind nicht selbstständig tätig
Das LSG Potsdam stärkt der Sozialversicherungspflicht den Rücken: Ärzte, die in ein MVZ eingegliedert sind, sind auch sozialversicherungspflichtig. Eigenverantwortliches Handeln belegt nicht die Selbstständigkeit, so das Gericht.