Auf Verlangen eines gekündigten Mitarbeiters muss der Arbeitgeber gewisse, über ihn gespeicherte Daten in Kopie aushändigen. Das bestätigte jetzt auch das Bundesarbeitsgericht.

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Urteil

Ansprüche gekündigter Mitarbeiter auf Daten sind begrenzt

Rededuell im leeren Saal: BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bei der
Diskussionsrunde anlässlich der Eröffnung des 124. Deutschen Ärztetages.

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124. Deutscher Ärztetag

Digitalisierung: Ärzte fordern Taktbremse