Der MVZ-Anteil in vertragsärztlicher Trägerschaft hat vergangenes Jahr geringfügig abgenommen, der Anteil der Kliniken ist ebenso geringfügig gestiegen.
Tritt ein Arzt in Bayern seinen Notdienst nicht an, muss er künftig den pauschalen Aufwendungsersatz leisten – auch wenn er krank ist. Oder er kann, wie gehabt, für eine Vertretung sorgen.
Das Land Thüringen verdoppelt die maximale Förderhöhe für Praxisneugründungen oder -übernahmen in unterversorgten Gebieten. Auch Zweig- und Filialpraxen sowie MVZ können den Zuschuss erhalten – und erstmals auch Zahnärzte und Apotheken.
Das Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts stellt die Ampel-Koalition vor eine Zerreißprobe. Zumindest ein Dogma des Bundesgesundheitsministers stellt FDP-Abgeordneter Lars F. Lindemann im „ÄrzteTag“-Podcast in Frage.
Um den Wünschen des ärztlichen Nachwuchses nach geregelter Arbeitszeit in Anstellung besser zu genügen, soll nach dem Willen der Freien Wähler in Brandenburg die öffentliche Hand als MVZ-Betreiber einspringen.