Fordert die KV von einem Arzt eine stärkere Erfüllung des Versorgungsaufwandes ein, so handelt es sich nicht um einen Verwaltungsakt oder Bescheid, gegen den geklagt werden kann. Das betont ein Sozialgericht.
In Schleswig-Holstein haben sich Augenärzte gegen MVZ in Investorenhand zusammengeschlossen – sie wünschen sich eine politische Begrenzung. Unter dem Wettbewerb mit MVZ leiden die Ophthalmologen allerdings nicht – ganz im Gegenteil.