Nach dem Tod eines Patienten haben Ärzte eine besondere Verantwortung mit ihrer Schweigepflicht. 'Der behandelnde Arzt ist in der Frage des Auskunfts- und Einsichtsrechts gewissermaßen die letzte Instanz', heißt es in einem inzwischen schriftlich veröffentlichten Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt.