Trotz Pflegeversicherung landet jeder dritte Pflegebedürftige in der Sozialhilfe. Ein Reformvorschlag will den Geburtsfehler dieser Versicherungssäule lindern: durch eine gedeckelte Eigenbeteiligung.
Auch Kinder, die aus einer Samenspende hervorgegangen sind und noch nicht die Volljährigkeit erreicht haben, müssen Auskunft zu ihrer Abstammung erhalten. Das hat das Amtsgericht Wedding entschieden.