Nachdem ein Bundesgericht in Texas die Zulassung zur medikamentösen Abruptio ausgesetzt hatte, hat die US-Regierung in der Berufung nun zumindest einen Teilsieg errungen.
539 Mal soll ein Münchner Arzt Cannabis gegen Entgelt verordnet haben – ohne erkennbaren medizinischen Grund. Der Bundesgerichtshof hat nun den Einspruch gegen eine mehrjährige Gefängnisstrafe zurückgewiesen.
(Haus-)Ärzte werden vor Abruptiones mehr und mehr als Ermöglicher gesehen – zum Erhalt der Autonomie betroffener Frauen. Wird das der Sache gerecht? Mit dieser Frage setzt sich Gastautor Dr. Eberhard J. Baur auseinander.