Erstmals wird das oberste deutsche Bundesgericht darüber zu entscheiden haben, ob ein zwischen Arzt und Patient geschlossener Betreuungsvertrag gegen Erbschaft rechtmäßig ist.
Ein Mann aus Sachsen misstraut der elektronischen Gesundheitskarte. Mit seiner Forderung nach weniger digitaler Ausweispräsenz zog er durch alle Instanzen – vergeblich.
Laxer Umgang mit Patientendaten kann vierstellige Bußgelder kosten. Und damit sind Datensünder noch gut bedient. Denn ärztliche DSGVO-Verstöße geraten auch schnell mal in gefährliche Nähe zur strafrechtsbewehrten Verletzung der Schweigepflicht.
Eine KI ersetzt keinen Hausarzt. Aber ein „zweites Paar Ohren“ kann ein solches Modell in der Allgemeinmedizin schon heute sein. In einem wichtigen Punkt bleibt ihre Leistung hinter der des menschlichen „Kollegen“ zurück.