Bis zum 19. März können sich alle Stellen, die die kostenlosen Tests anbieten wollen, bei den Gesundheitsämtern in Nordrhein-Westfalen melden. Das gilt auch für niedergelassene Ärzte.
Eine Studie aus NRW bestätigt die positiven Auswirkungen von Telekonsilen auf COVID-19-Patienten. Der GBA hat daher die schnelle Möglichkeit zur Abrechnung geschaffen.