In einer Teilberufsausübungsgemeinschaft dürfen Radiologen mitarbeiten, hat der Bundesgerichtshof kürzlich entschieden. Nun liegt die Urteilsbegründung vor. Rechtsanwältin Beate Bahner erläutert in einem Gastbeitrag die Hintergründe der Entscheidung.
Die KV Westfalen-Lippe gibt eine Antwort auf Qualität und Wettbewerb. Sie verbessert ihr ambulantes Angebot und setzt dabei auf Ärztenetze. Ein Vertrag zur Verbesserung der Pflege ist in trockenen Tüchern.