Westfalen-Lippe

KV-Offensive zur Heimversorgung und Wunden

Die KV Westfalen-Lippe gibt eine Antwort auf Qualität und Wettbewerb. Sie verbessert ihr ambulantes Angebot und setzt dabei auf Ärztenetze. Ein Vertrag zur Verbesserung der Pflege ist in trockenen Tüchern.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:
Dr. Gerhard Nordmann, 2. Vorsitzender der KVWL: "Vereinbart ist eine Quartalspauschale von 120 Euro je eingeschriebenem Patienten."

Dr. Gerhard Nordmann, 2. Vorsitzender der KVWL: "Vereinbart ist eine Quartalspauschale von 120 Euro je eingeschriebenem Patienten."

© KVWL

DORTMUND. Mit dem Abschluss ergänzender Verträge will die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) die Versorgung der Patienten verbessern und gleichzeitig zusätzliche Finanzmittel für Haus- und Fachärzte generieren.

Erfolgreich abgeschlossen ist bereits ein Vertrag zur ambulanten ärztlichen Betreuung der Bewohner von Alten- und Pflegeheimen. Eine Vereinbarung zu chronischen Wunden ist in Vorbereitung.

"Wir haben einen Strukturvertrag nach Paragraf 73a Sozialgesetzbuch V zur Verbesserung der Versorgung in Alten- und Pflegeheimen auf den Weg gebracht, mit dem ein strukturelles Defizit in der Versorgung beseitigt werden soll", berichtete der zweite KVWL-Vorsitzende Dr. Gerhard Nordmann bei der Vertreterversammlung am Freitag in Dortmund.

Erreicht werden sollen die Fortschritte mittels einer strukturierten Versorgung der Patienten durch Ärztenetze.

Zu den dafür vorgesehenen Instrumenten gehören Heimbesuche während und außerhalb der Sprechstundenzeiten, organisierte Bereitschaftsdienste, der Einsatz von entlastenden Versorgungsassistentinnen, die Identifizierung und Betreuung von Hochrisikopatienten, die indikationsgerechte Heil- und Hilfsmittelversorgung sowie die Kooperation mit der Pflegeberatung der Kassen.

Das Modell wird zunächst über zwei Jahre in Bünde, Marl, Münster, Lippe und Unna erprobt. Eine Evaluation entscheidet dann, ob es in ganz Westfalen-Lippe ausgerollt wird.

KVWL und Kassen gingen nicht nur bei den Inhalten, sondern auch bei der Honorierung innovative Wege, sagte Nordmann. "Vereinbart ist eine Quartalspauschale von 120 Euro je eingeschriebenem Patienten."

Skepsis beim Boom von Wundzentren

Ihre Leistungen rechnen die behandelnden Ärzte nach dem EBM ab. Die Pauschale fließt zusätzlich - aber nicht an den Arzt, sondern das Netz. "Das Netz wird dann in einer internen Verteilung die eingeschriebenen Ärztinnen und Ärzte honorieren", erläuterte er. Deshalb ist die Netzmitgliedschaft zwingende Voraussetzung für die Teilnahme an dem Vertrag.

"Es ist hier das erste Mal, dass wir bei einem 73a-Vertrag von Anfang an alle Kassen unter einen Hut bekommen haben", so Nordmann. Die Höhe der Pauschalvergütung sei der schwierigste Verhandlungspunkt gewesen. Die Kassen stellen für das Modell pro Jahr rund 600.000 Euro zur Verfügung.

Darüber hinaus hat sich die KV mit der AOK Nordwest darauf verständigt, einen Vertrag zur Versorgung von Patienten mit chronischen Wunden abzuschließen und zeitnah umzusetzen. Nordmann verwies auf die Wundzentren, die überall in der Republik entstünden, um Ärzten die oft problematischen Fälle abzunehmen.

"Ich betrachte diese Entwicklung mit großer Skepsis." Er wisse nicht, was dort medizinisch passiere, das Konstrukt erscheine ihm aber schon wegen der unzulässigen Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringern und Vertragsärzten problematisch, sagte er.

"Zudem bin ich der Meinung, dass die Behandlung von Wunden eine urärztliche Aufgabe ist." Bei der Erarbeitung des Vertrags mit der AOK Nordwest könne man auf einer Vereinbarung zur Optimierung der Wundversorgung beim diabetischen Fußsyndrom aufbauen, so Nordmann. "Weder unser Aufgabenpotenzial noch das dafür zu erzielende Honorar sollten von dritter Seite ausgehöhlt werden."

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