Seit beinahe zehn Jahren beschäftigen sich Politiker und Wissenschaftler mit der Substitution ärztlicher Leistungen. Doch trotz vieler Befürworter zeigt auch der Entwurf zum aktuellen Reformgesetz: Außer in Modellprojekten bleibt das Zepter in Ärztehand.
Ärzte in Praxisgemeinschaften sollten sparsam mit gegenseitigen Vertretungen sein. Denn laut Bundessozialgericht deutet eine hohe Zahl gemeinsamer Patienten immer auf Gestaltungsmissbrauch hin.
Jedes Jahr sollen 300 Millionen Euro in einen Fonds für neue Kooperationsprojekte fließen. Schon vor dem Start der parlamentarischen Beratungen sind Experten von den Möglichkeiten, die der Fonds bietet, begeistert.